Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen (insbesondere Angebote, Lieferungen und Leistungen) der „Schöne-unvergessliche-Momente R.Drabeck & Katrin Ullrich – Eure persönliche Event GbR nachfolgend SUM GbR bezeichnet. Die Inhaberinnen sind Ramona Drabeck und Katrin Ullrich.
Mit der Erteilung des Auftrages bzw. der Vertragsbestätigung mit der SUM GbR einschließlich der Abnahme von ihren Lieferungen und ihren Leistungen erkennt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die AGB der SUM GbR gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die SUM GbR der Geltung und Einbeziehung in den Vertrag ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn die SUM GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB der SUM GbR abweichende Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin Leistungen für den Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin vorbehaltlos ausführt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der SUM GbR und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin bezüglich der Ausführung des Auftrages durch die SUM GbR oder durch einen eingesetzten Erfüllungsgehilfen/Dienstleister getroffen werden, erfolgen auf der Grundlage und gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
2.) Leistungen
Die SUM GbR vermittelt u.a. Leistungen von Vertragspartnern für Events. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erhält auf seine Veranstaltung bezogen die Expertise und die Vermittlungsleistungen der SUM GbR in diesem Bereich.
Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermittlung von Verträgen mit Werkunternehmern und/oder Dienstleistern über einzelne Leistungen, die zur Veranstaltung des Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin erbracht werden sollen.
Die SUM GbR verpflichtet sich im Hinblick auf die vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin geplante Veranstaltung, Leistungsangebote von Vertragspartnern und/oder Dienstleistern einzuholen und an den Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zu vermitteln. Darüber hinaus erbringt die SUM GbR Planungs- und Organisationsleistungen bezogen auf die Veranstaltung. Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtung der SUM GbR richtet sich nach dem im Angebot aufgeführten Leistungsverzeichnis.
Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die auf Verlangen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin durchgeführt werden sollen oder Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin erfolgt sind, sind Zusatzleistungen. Diese Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden und sind zusätzlich zu vergüten. Sie werden nach den aktuellen Vergütungssätzen der SUM GbR bzw. nach Absprache in Rechnung gestellt.
Die Erfüllung der jeweils gebuchten Leistung von Vertragspartnern als solche stellt keine Leistungspflicht der SUM-GbR dar. Die SUM GbR ist lediglich Vermittlerin der von ihr dargestellten Leistungen oder Werke.
3.) Vertragsschluss
Die Angebote der SUM GbR sind unverbindlich. Diese gelten dann als verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben und auch schriftlich bestätigt worden sind. An verbindliche Angebote ist die SUM GbR 14 Tage ab Abgabe gebunden, insofern das Veranstaltungsdatum mehr als 2 Monate in der Zukunft liegt und eine Erfüllung des Angebotes garantiert werden kann. Durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin kommt der Vertrag zustande. Wesentliche Änderungen oder ergänzende Vereinbarungen der im Angebot beschriebenen Leistungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
4.) Vertragspartner
Wenn nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, schließt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Vertrag gilt aber auch dann, wenn der Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin die SUM GbR in fremden Namen und auf fremde Rechnung beauftragt.
Die SUM GbR ist für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen berechtigt, Dritte als Vertragspartner bzw. Erfüllungsgehilfen einzubinden. Die SUM GbR wird die hierfür erforderlichen Verträge im Namen des Auftraggebers bzw. der Auftragsgeberin schließen.
Vertragspartner des Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin bzw. desjenigen, in dessen Namen der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin den Vertrag abschließt, ist im Hinblick auf die von der Agentur jeweils vermittelten Leistungen der jeweilige Werkunternehmern und/oder Dienstleistern.
Der Vertrag hinsichtlich Buchung und Durchführung der jeweiligen Leistung, des jeweiligen Werkes, des jeweiligen Ereignisses kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und dem jeweiligen Werkunternehmern und/oder Dienstleistern zustande. Für die Leistungen der Werkunternehmern und/oder Dienstleistern hat die Agentur in keiner Weise einzustehen.
5.) Pflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin hat die SUM GbR bei ihrer Vermittlungstätigkeit durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen zu unterstützen und sie über jede wesentliche Änderung seiner Planungen bezüglich des Events zu informieren. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist insbesondere verpflichtet, alle benötigten Informationen und Unterlagen, die für die Veranstaltung und für seine Wünsche und Vorstellungen der Veranstaltung wichtig sind, bereitzustellen.
Es ist wichtig, dass der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin auch bei längerer Abwesenheit für die SUM GbR erreichbar ist. Und diese bei abgeschlossenen Verträgen und/oder Kontaktaufnahmen, Abstimmungen, wichtigen Terminen mit Dienstleistern in Kenntnis setzt.
Des Weiteren ist es für eine reibungslose Planung auf schriftliche oder mündliche Anfragen der SUM GbR möglichst zeitnah zu reagieren und ihr jeweilige Entscheidungen zu vorgeschlagenen Leistungen, Werken und Ereignissen für die Veranstaltung in angemessener Zeit bekannt zu geben.
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist verpflichtet, die SUM GbR von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten freizustellen, die sie in seinem Auftrag und mit seiner/ihrer Zustimmung eingegangen ist.
6.) Leistungsbeschreibung
Die beschriebenen Leistungsangebote von Vertragspartnern oder Dienstleistern durch die SUM GbR ist zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nach bestem Wissen und Gewissen der SUM GbR gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin korrekt. Dennoch kann dem Inhalt der Angebote Änderungen unterliegen. Die SUM GbR bemüht sich, diese Änderungen in den Beschreibungen der Vertragspartner und Dienstleister zu aktualisieren und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin mitzuteilen.
Die SUM GbR übernimmt als bloße Vermittlerin der Leistungen gegen unzutreffenden Informationen der Vertragspartner und Dienstleister keine Haftung. Die zur Beschreibung verwendeten Fotos, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen, Leistungen, Ereignissen und Werken verwendet werden, dienen lediglich der Veranschaulichung und Darstellung der Angebote. Diese Abbildungen können variieren und sind von daher unverbindlich.
7.) Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Bestimmte persönliche Faktoren (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Führerschein) können für die Teilnahme an einer Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis Voraussetzung sein. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis des Werkunternehmers/Vertragspartners/ Dienstleisters.
Nachdem die Buchung erfolgt ist, ist der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin dafür verantwortlich, der er/sie selbst und/oder die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen die Mindestvoraussetzungen dafür erfüllen.
Im Falle des Nichterfüllens der persönlichen Voraussetzungen ist eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Buchungskosten bzw. der entsprechenden Vergütung durch die SUM GbR ausgeschlossen.
Jegliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis ergeben sich aus der Beschreibung, die die jeweiligen Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer dem Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin geben.
Der Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin verpflichtet sich, jegliche Angaben vor der Buchung der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis sorgfältig durchzulesen.
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin wird über die Beschreibung des Veranstalters/ Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer darüber informiert, ob die Teilnahme an der Veranstaltung /Leistung/ Werk/ Ereignis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist. In dem Falle obliegt es dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin, sich nach den Witterungsbedingungen an dem Tag der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis zu erkundigen. Sollte die Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis aus Witterungsgründen nicht stattfinden können, übernimmt die SUM GbR keinerlei Haftung oder Ersatz für Schäden oder Ausfälle, die dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin, in dem Zusammenhang mit dem Ausfall oder erneuten Inanspruchnahme der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis entstanden. Darunter fallen z.B. Reisekosten, Urlaub, Arbeitsausfälle, Begleitungen, Unterkunft etc..
Es gelten die Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und dem Veranstalters/ Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer.
8.) Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin verpflichtet sich, der SUM GbR dem Vertrag entsprechende Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Vereinbarte Tagessätze sind auf eine Arbeitszeit von 8 Stunden bezogen. Sollten diese Arbeitszeiten an diesem Tag überschritten werden, erhöht sich der Tagessatz pro angefangener Stunde um 20%.
Nach erfolgter Erteilung des Auftrages sind 50% der vertraglich vereinbarten Vergütung des entsprechendem Angebotes fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die restlichen 50% müssen spätestens 3 Wochen vor
Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis auf das Geschäftskonto der SUM GbR überwiesen oder gegen Ausstellung einer Quittung bezahlt worden sein.
Die genauen Zahlungszeitpunkte wird die SUM GbR dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nach Auftragserteilung in der Rechnung mitteilen.
Alle anderen Leistungen v.a. die Einzelleistungen sind sofort zur Zahlung fällig, wenn kein anderes Zahlungsziel vereinbart worden ist.
Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen.
9.) Vertragslaufzeit/Kündigung
Mit der Unterzeichnung durch die SUM GbR und den Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin tritt der Vertrag in Kraft. Der Vertrag endet am ersten Tag nach der Veranstaltung/ Leistung/ Werkes/ Ereignisses. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen. Ein wichtiger Grund für die SUM GbR liegt vor allem vor, wenn der Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin trotz einer Mahnung nicht fristgemäß sowie einer weiteren Fristsetzung mit Kündigungsandrohung seiner Zahlungsverpflichtung an die SUM GbR oder Werkunternehmer/ Vertragspartner/ Dienstleister nicht nachkommt.
Wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin kündigt, gelten folgende Schadensersatzverpflichtungen seitens des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin.
Wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung kündigt, sind 40% der vereinbarten Vergütung an die SUM GbR zu zahlen, soweit der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
mehr als 3 Monate und bis zu 5 Monaten vor der Veranstaltung kündigt, sind seitens des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin 60 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Bei einer Kündigung mehr als 3 Monate und bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen und bei einer Kündigung im Zeitraum zwischen dem festgelegten Veranstaltungsdatum und 3 Wochen vor der Veranstaltung verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars als Schadensersatz. Dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin.
steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die SUM GbR bleibt es unverwehrt, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen.
10.) Covid 19
Sollte es wieder zur Verschärfung der Maßnahmen oder zu Verordnungen zur Eindämmung von Covid 19 kommen, sind diesbezüglich entstehende Kosten nicht durch das Angebot abgedeckt. Sie müssen gesondert kalkuliert werden.
11.) Haftungsausschluss
Die SUM GbR haftet nicht für die Erbringung bzw. Erfüllung von den vermittelten Leistungen durch Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer. Sie haftet nur für die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer und die ordnungsgemäße Vermittlung der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis und die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen zwischen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer bis zur Buchung der Veranstaltung/ Leistung/ Werk/ Ereignis.
Des Weiteren haftet die SUM GbR gegenüber des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin auf der Grundlage von gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbeständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt aber nicht für unmittelbare Personen oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung der SUM GbR ist auf vorhersehbare typische Schäden beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch bezogen auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur, soweit die Schadensersatzhaftung der SUM GbR ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
Des Weiteren wird keine Haftung für mangelhafte Leistungen von Servicepartner bzw. Fremdbetrieben (Veranstalter/ Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer) übernommen, die durch die SUM GbR vermittelt werden, wenn der SUM GbR nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und der Überwachung der Servicepartner bzw. Fremdbetrieben (Veranstalter/ Vertragspartner/ Dienstleister/ Werkunternehmer) nachgewiesen wird.
12.) Datenschutz bzw. Schutzrechte
Die Nutzungsrechte jeglicher Art von der SUM GbR erstellten Angeboten, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Fotografien, Abbildungen, Texten, Programmen, Pläne, Skizzen oder sonstigen Unterlagen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung bei der SUM GbR. Vervielfältigungen und die Weitergabe sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der SUM GbR erlaubt und zulässig.
Die SUM GbR ist berechtigt Foto- bzw. Videoaufnahmen der Veranstaltung/ Leistung/ Werkes/ Ereignisses selbst und währenddessen anzufertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Die SUM GbR ist berechtigt, Detailaufnahmen von Fotografen als Referenz auf den sozialen Medien und der eigenen Website zu verwenden.
Jegliche von dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin überlassenen Daten werden von der SUM GbR vertraulich behandelt und gegenüber von Dritten nur zum Zweck der Planung des Angebotes bzw. Erfüllung des Vertrages offen gelegt.
13.) Sonstiges
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGBs bedürfen zu ihrer Berechtigung und Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Klausel.
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist geltend.
Gerichtsstand ist Berlin
14.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages undurchführbar oder unwirksam sein oder nach dem Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung soll die durchführbare oder wirksame Reglung treten, deren der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der undurchführbaren und unwirksamen Punkt verfolgt haben. Die vorstehenden Punkte gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 2024